Frei - Tod

Bild: Foto: Lissy Gröner Dr. Udo Reiter Freitod MDR Intendant
RIP Dr. Udo Reiter

Dr. Udo Reiter hinterlässt mit seinem Tod eine starke Botschaft, ja ein Vermächtnis

 

"Wer mit seinem Leben abgeschlossen hat, soll sich nicht vor den Zug werfen müssen. Das meinen auch 70 Prozent der Deutschen, die sich für ein ein Recht auf eine menschenwürdige Beendigung des Lebens aussprechen. Ein Plädoyer für das Recht auf selbstbestimmtes Sterben." sagte Reiter.

 

Diesem Plädoyer stimme ich voll zu und schreibe unten meine Gedanken hierzu.  Die Entscheidung wann ich mein Leben nicht mehr weiterleben möchte und wie ich es gegebenenfalls mit Würde abschließen kann, will ich mit dem Arzt/ Ärztin meines Vertrauens  und den engsten Angehörigen selbst treffen  können.                                                  Lissy Gröner

Bekannt war Udo Reiter als Macher, der ein selbstbestimmtes Leben geführt hat und jetzt mit seinem Freitod uns auch das selbstbestimmte Sterben aufgezeigt hat. Der 70-Jährige hatte sich am 10.10.2014 auf seiner Terrasse erschossen. 

Schon einmal stand er vor der Entscheidung Leben oder Tod. Als 22-Jähriger hatte er einen Autounfall, in dessen Folge er gelähmt und auf den Rollstuhl angewiesen war. 

Welches Leben stand vor ihm? 

Er besorgte sich eine Waffe, schrieb einen Abschiedsbrief ... und entschied sich ... für das Leben! Es wurde reich an Ereignissen. Im Zeitraffer: Intendant des Bayrischen Rundfunks - Aufbau-Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks - Krebstod der Ehefrau - Rente 2011 - und Doktorarbeit im Alter.

Bild: Foto:Lissy Gröner Tod Freitod

Was macht die Entscheidung zwischen Leben und Tod aus? Sicher ist das ein sehr individuellen Entscheidungsprozess. 

Sicher müssen alle Möglichkeiten der Hilfe ausgeschöpft werden.  Für die Person selbst ist die Entscheidung in den meisten Fällen endgültig. Für das Umfeld des Betroffenen ist ein Suizid immer traumatisch.

Macht der Tod frei?

Wer kann helfen? 

Tod oder Weiterleben ...?


Bild: Foto:Lissy Gröner Tod Freitod Suizid

Ja, wenn das Weiterleben leer und nutzlos erscheint, sollte das Umfeld sensibel sein und die Not des Einzelnen sehen. Oft genug hat er/sie Signale gesendet, die nicht klar waren oder nicht verstanden wurden.

Die Betroffenen verlieren den Kontakt, sondern sich ab, ziehen sich in sich zurück.

Depressionen, psychische Krankheiten und Burnout sind explosionsartig angestiegen.

Auf 100.000 Menschen kommen in Deutschland 10,8 Suizide, in Österreich 14, etwa doppelt soviel Männer wie Frauen.

Bild: Foto:Lissy Gröner Nordsee Tod Freitod Suizid

Der Mensch ist ein soziales Wesen! Die Familie, enge Freunde sind enorm wichtig - aber nicht immer da. Gespräche sind der Schlüssel für die Seele, aber auch da ist es schwierig, und oft unmöglich, im engen Umfeld jemanden zum Zuhören zu finden. Profis, wie die Telefonseelsorge oder Fach-Organisationen, wie die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention stehen mit vielerlei Hilfsangeboten zur Seite.

Und wenn dennoch bleibt : NEIN - ich will nicht mehr leben!  Was dann?

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Artikel 1 des Grundgesetzes gilt für alle Menschen. Wer aus individuellen Gründen, nach Ausschöpfung aller medizinischen und sonstigen Hilfsangebote zu der Überzeugung gelangt, nicht weiter leben zu wollen, muss sich  sich auch auf diesen Verfassungsgrundsatz berufen dürfen, und in Würde sterben

Andere Länder in Europa sind vorangegangen, wir sollten folgen.

Bild: Foto:LissyGröner Nordsee Tod Freitod Suizid

Was ist in Deutschland erlaubt?


Indirekte Sterbehilfe ist zulässig und liegt vor, wenn etwa ein Arzt einem Todkranken mit dessen Einverständnis schmerzlindernde Medikamente gibt, die als Nebenwirkung den Todeseintritt beschleunigen. Diese Art der Lebensverkürzung ist und bleibt nicht strafbar, weil sie dem Patienten einen Tod in Würde und Schmerzfreiheit ermöglicht.

Bild: Foto:Lissy Gröner Nordsee Tod Freitod Suizid Sterbehilfe

Die Patientenverfügung regelt  den Wunsch einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr erklären kann, z.B. sie ins Koma gefallen ist. Das gibt Ärzten und Angehörigen Rechtssicherheit. Formulare finden sich im Internet. Eine Broschüre zur Patientenverfügung ist hier verlinkt.


Bei der Beihilfe zur Selbsttötung bleibt der letzte Schritt dem Sterbewilligen überlassen. Die Rechtslage ist widersprüchlich. So darf etwa ein Angehöriger einem Sterbewilligen eine Überdosis Schlaftabletten in die Hand drücken. Hat der Sterbewillige sie dann geschluckt und ist bewusstlos geworden, muss ihm allerdings unverzüglich geholfen und etwa ein Notarzt alarmiert werden, sonst macht er sich strafbar. Wie absurd! Im Bundesrat gibt es eine Gesetzesinitiative, um die Strafe zu verschärfen!

Soll die Person gezwungen sein, gegen ihren Willen ein Leben weiterzuführen, das sie seelisch abgeschlossen hat?

Wer maßt sich ein Urteil darüber an?

Die Gesetzte in Deutschland müssen angepasst werden - kein Gott übernimmt Verantwortung - unser Parlament ist in der Pflicht - eine breite Debatte nötig.

Schauen wir zu den Nachbarn: Schweiz, Niederlande und Belgien haben bereits gute Erfahrungen. Mit viel Geld finden auch Deutsche in der Schweiz Hilfe zur Selbsttötung, das kann es nicht sein.

Seit 2002 ist es in den NL einem Arzt sogar erlaubt, einem Schwerkranken eine tödliche Spritze zu verabreichen, auf dessen ausdrücklichen Verlangens. Es hat nur sehr wenige beanstandete,  zu überprüfende Fälle gegeben. Die von Verbänden und Kirchen vorhergesagte Welle von Missbrauch ist ausgeblieben. In Belgien sind im "Gesetz zur Euthanasie" explizit sogar Minderjährige einbezogen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Missbrauch ist auch hier nicht dokumentiert..

Bild: Foto:Lissy Gröner Tod Freitod Suizid Sterbehilfe

Die Nazis haben mit der gezielten Vernichtung von Leben bei uns eine offene Wunde hinterlassen. Ihre menschenverachtende Einteilung in "lebenswertes und lebensunwertes Leben" hat mit Recht eine besonders kritische und politische  Bewertung der Euthanasie auf alle Zeit bewirkt. In unserer individualistischen und demokratischen Gesellschaft will ich aber das Recht haben, meine eigene Entscheidung über meinen Körper und mein Leben zu treffen.

Jeder ist in seinem Leben mehr oder weniger nah mit einem Freitod konfrontiert worden. Es wird Zeit, das Tabu zu brechen. Mein Großvater hat sich das Leben genommen, als ich zwei war. Im Dorf hatte sich in meiner Kindheit ein Bauer erhängt, eine enge Freundin in der Mitte des Lebens mit Abgasen vergiftet ... viel gesprochen wurde darüber nicht. Eine verschleiernde Todesanzeige ... betroffenes Tuscheln ...


Das Thema Freitod verdient eine sehr ernsthafte, ohne Polemik geführte politische Debatte. Die menschliche Existenz ist in ihrem Kern betroffen. Eine gesetzliche Regelung darf nicht Glaubensfragen berücksichtigen, sie muss stattdessen Rechtssicherheit für medizinisches Personal und Angehörige schaffen. Glaubensfragen muss jede Person für sich selber entscheiden und dann eben den einen oder anderen Weg gehen. 


Keine gesetzliche Regelung wird Suizide verhindern, sie bestimmt allein die Rahmenbedingungen. Und sie schafft Sicherheit für die Helfenden, die den Wunsch des kranken oder alten Menschen unterstützen und beim Suizid helfen.

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Kommentare: 23
  • #1

    Gerda Petrich (Sonntag, 12 Oktober 2014 15:07)

    Beeindruckend
    http://www.facebook.com/l.php?u=http%3A%2F%2Fletzte-hilfe.de%2F&h=KAQEw0Z57

  • #2

    Lissy Gröner (Sonntag, 12 Oktober 2014 15:08)

    http://letzte-hilfe.de/

  • #3

    Restaurantschiff Nordertor (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:34)

    Wenn ich meine, es ist genug, dann ist es genug!
    Ich habe keineswegs vor dahinzusiechen und mir von irgendwelchen Leuten den Hintern abputzen zu lassen.

    Ich werde gerne alt aber garantiert nicht als Pflegefall.

    Ob ich allerdings im Ernstfall den Mut habe mein Leben zu beenden, das wird sich zeigen...

    Hut ab vor Herrn Reiter, auch wenn ich seine Motive nicht kenne.

  • #4

    Wolf Mepe Gang (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:36)

    Es ist eine Schande, dass die Gesellschaft, in der wir leben, dem einzelnen vorschreiben will, wann und wie der einzelne aus dem Leben scheiden will !! Kinder auf die Welt setzen darf jeder, aber sein Leben beenden darf man nicht !

  • #5

    Monika Bischoff (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:38)

    Humanität sieht anders aus.Aber die geniessen hierzulande ja nur Tiere.

  • #6

    Ralph Hoffmann (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:40)

    Ich war zwar politisch mit ihm nicht überein, aber ich habe großen Respekt vor seinen Ansichten bezgl. Freitod und stimme da mit ihm überein. Selbstbestimmtes Leben, bis inkl. dem eigenen Tod!

  • #7

    Gabby Spreer (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:45)

    Ein sehr wichtiger Denkanstoß zum Thema selbstbestimmtes Sterben

  • #8

    Jurgen Tegtmeier (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:46)

    Ich bin iin der Altenpflege als Fachkraft tätig. So mancher möchte gerne Sterben, nur die vielen Medikamente lassen dies niccht zu. Und dann sind da noch die Angehörigen, man muss auch loslassen lernen.

  • #9

    Jana Roy (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:48)

    wahre worte. danke

  • #10

    Andrea von Wilmowsky (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:51)

    Ich habe 25 Jahre lang Menschen sterben sehenn und bin absoluter Befürworter eines selbstbestimmten Sterbens. Kein anderer außer mir hat das Recht, über das zu befinden, was ich aushalten kann und will. Der Freitod ist für mich akzeptabel, solange er aus freien Stücken erfolgt. Und dann wünsche ich jedem Menschen, der es braucht, jemanden an seiner Seite...

  • #11

    Gabriele Eberz (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:52)

    Du sprichst mir aus der Seele

  • #12

    Andrea von Wilmowsky (Sonntag, 12 Oktober 2014 19:55)

    Ich finde diese Diskussion bei uns in D absolut bigott. Kirchen, der Staat, Ärzte... Jetzt sind die Hospize das gelobte Land am Ende eines Lebens. Oder Altenheime. Unsere Gesellschaft will nichts mit Krankheit, Tod und Sterben zu tun haben. Weg damit, aus den Augen... Und: ICH weiß, was für DICH gut ist. Denkste...

  • #13

    Lissy Gröner (Sonntag, 12 Oktober 2014 20:02)

    Ja,so isses . Kein Mensch soll alleine in seiner / ihrer Not sein und jede Hilfe ist bitter nötig. Aber letztendlich liegt die finale Entscheidung bei mir ...

  • #14

    Armin Betz (Montag, 13 Oktober 2014 08:22)

    Auch die Folgen eines Freitods können verheerend sein. Mein Vater lies sich im Frühjahr 2013 von einem Zug überfahren. Neben der Fassungslosigkeit und Trauer möchte der Lokführer Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung, die jetzt sogar die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand zu Folge hatte. Die Haftpflichtversicherung (HUK-Coburg)lehnt Schadenersatzansprüche ab. Begründung: Mein Vater hätte vorsätzlich gehandelt und zumindest billigend eine psychische Schädigung des Lokführers in Kauf genommen. Demnächst soll darüber am Landgericht Nürnberg verhandelt werden.
    Ich finde auch, dass über die Entscheidung eines Menschen, den Freitod zu wählen öffentlich diskutiert werden muss. Allein die Rechtslage über die Folgen eines Freitodes gegenüber unfreiwillig Beteiligten ist schwammig und ungeklärt.

  • #15

    Sabine Gillessen (Montag, 13 Oktober 2014 14:19)


    Für das Recht auf selbstbestimmtes Lebensende

    Organisierte Sterbehilfe soll, wenn es nach den Kirchen und einigen Politikern geht, durch gesetzliche Verbote unterbunden werden. Hiergegen richtet sich mit Unterstützung prominenter Persönlichkeiten die Kampagne „Letzte Hilfe“, getragen von DGHS, gbs und IBKA. Zum Auftakt rollten Großplakate am 6. Oktober durch Berlin.

    > http://letzte-hilfe.de/

  • #16

    Rebecca Helfenberger (Dienstag, 21 Oktober 2014 21:16)

    Ich finde das jeder Mensch bestimmen darf wen er gerne gehen möchte.
    Wir haben kein Recht uns einzumischen oder über ein Leben zu bestimmen.
    Es gibt genügend Öffentliche Unterstützung für Menschen die Hilfe benötigen.
    Ich bin aber auch der Meinung, das ich mein Leben nicht einfach aufgeben sollte.
    Man weis nie welche Veränderung im Leben noch stattfinden.

  • #17

    Lissy Gröner (Samstag, 08 November 2014 16:55)

    Ein Familiendrama ...
    http://www.welt.de/vermischtes/article122235814/Bitte-verzeih-mir-dein-lieber-Sohn.html

  • #18

    Lissy Gröner (Freitag, 14 November 2014 21:33)

    Erklärung von Dr Udo Reter zu seinen Freitod:
    „Nach fast 50 Jahren im Rollstuhl haben meine körperlichen Kräfte in den letzten Monaten so rapide abgenommen, dass ich demnächst mit dem völligen Verlust meiner bisherigen Selbstständigkeit rechnen muss. Vor allem die Fähigkeit, aus eigener Kraft die Toilette zu benutzen und das Bett zu erreichen, und wieder zu verlassen, schwindet zunehmend. Parallel dazu beobachte ich auch ein Nachlassen meiner geistigen Fähigkeiten, das wohl kürzer oder später in einer Demenz enden wird. Ich habe mehrfach erklärt, dass ein solcher Zustand nicht meinem Bild von mir selbst entspricht und dass ich nach einem trotz Rollstuhl selbstbestimmten Leben nicht als ein von Anderen abhängiger Pflegefall enden möchte. Aus diesem Grund werde ich meinem Leben jetzt selbst ein Ende setzen. Ich haben vielen zu danken, die meinen Weg begleitet und meinem Leben Freude und Sinn gegeben haben.“

  • #19

    Lissy Gröner (Montag, 19 Oktober 2015 00:07)

    www.letzte-Hilfe.de ist eine Kampagne, die die Diskussionen um die Sterbehilfe aufgreift. Bevor der Bundestag im November entscheidet, soll eine breit angelegte Debatte geführt werden.

  • #20

    Mechtild Rawert, MdB (Montag, 22 Mai 2017 11:34)

    Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidung zur Sterbehilfe:
    BMG und BfArM stehen vor der Umsetzung
    „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG umfasst auch das Recht, eines schwer und unheilbar kranken Patienten, zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sein Leben beendet werden soll, vorausgesetzt, er kann seinen Willen frei bilden und entsprechend handeln. Daraus kann sich im extremen Einzelfall ergeben, dass der Staat den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht.“

    Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) (Leipzig) vom 2. März 2017 ist in der Öffentlichkeit stark
    umstritten. In einem Revisionsverfahren hatte das BVerwG festgestellt, das in einem konkreten Fall die ablehnende Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und
    Medizinprodukte (BfArM) rechtswidrig ist. Nach Medienberichten wird das BVerwG in diesen Tagen die ausführliche Urteilsbegründungbekanntgeben. Das BfArM hat erklärt, nach der Analyse der Urteilsbegründungzeitnah im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) über die Anträge zu entscheiden.
    Nach Medienberichten wird das BVerwG

    Betäubungsmittel zum Zweck der Selbsttötung zu erhalten.

  • #21

    Lissy Gröner (Montag, 22 Mai 2017 12:24)

    Der ASB Deutschland betreibt eine tolle Initiative für Sterbende:

    “Wie gerne würde ich noch mal…”
    Der Wünschewagen erfüllt letzte Lebenswünsche schwerstkranker Menschen jeden Alters – mit viel Herzblut, ehrenamtlichem Engagement und für Fahrgäste und deren Angehörige kostenlos.

    Die Familienfeier in der Ferne, ein Sonnenuntergang am Meer, das Konzert der Lieblingsband – zufrieden und mit Momenten des Glücks auf das Leben zurückzublicken, ist unser Anspruch an dieses Projekt.

    Mehr bei www.wuenschewagen.com

  • #22

    Lissy Gröner (Dienstag, 08 Mai 2018 05:03)

    104 jährige australischer Wissenschaftler reist in die Schweiz zum Sterben
    https://www.oltnertagblatt.ch/schweiz/am-basler-euro-airport-104-jaehriger-redet-offen-ueber-seine-allerletzte-reise-132542177

  • #23

    Lissy Gröner (Freitag, 11 Mai 2018 16:59)

    David Goodall (104) hat seine Ankündigung umgesetzt. Am Himmelfahrtstag 2018 verstarb der australische Wissenschaftler auf eigenen Wunsch in der Schweiz. RIP
    http://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/australischer-forscher-david-goodall-nach-infusion-verstorben-15583436.html